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rechtswidrige Binnentransporte

Zollrechtliche Konsequenzen für im Ausland immatrikulierte Reisebusse

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Im Ausland immatrikulierte Reisebusse wurden für unrechtmässige Binnentransporte genutzt. Eine Zollanmeldung ist nicht erfolgt, obwohl die Busse spätestens im Zeitpunkt der Durchführung des Inlandtransports der allgemeinen Zollpflicht unterlagen. Der objektive Tatbestand der Zollwiderhandlung ist erfüllt. Entsprechend ist die Nachleistungspflicht für Zollabgaben und Einfuhrsteuer gegeben. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 26.08.2021