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reine Vermögensverwaltung

Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_674/2018 (weiterer Entscheid zum selben Sachverhalt 2C_675/2018)

Damit bei der Verwaltung von Immobilien ein Betrieb im Sinne von Art. 8 Abs. 2 lit. b StHG vorliegt, muss die Tätigkeit über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen und eine große Anzahl von Gebäuden umfassen. Dies verneinte das Bundesgericht im vorliegenden Fall, weshalb die Handänderungssteuer abgerechnet werden muss.
iusNet StR 11.02.2019