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Sanierungsleistung

Steuerliche Behandlung eines Schulderlasses

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_1042/2017; zur Publikation vorgesehen

Ein Forderungsverzicht in Zusammenhang mit der Geschäftsschuld eines selbständig Erwerbenden stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine echte Sanierungsleistung und somit Erwerbseinkommen gemäss Art. 18 Abs. 1 DBG dar. Im Übrigen macht es für die Frage, ob steuerbares Einkommen vorliegt, keinen Unterschied, ob sich der Forderungsverzicht auf Privat- oder Geschäftsvermögen bezieht. Ein Forderungsverzicht kann nicht mit einem Kapitalgewinn gleich gesetzt werden, da es an einer ganzen oder teilweisen Veräusserung von dinglichen oder persönlichen Rechten fehlt.
iusNet SR 04.12.2018