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Selbständigkeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel trotz langer Haltedauer

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Nach ständiger Rechtsprechung des BGr wird der Begriff der Selbständigkeit weit ausgelegt, so dass nur solche Gewinne, die eine Privatperson zufällig oder im Rahmen der einfachen Verwaltung ihres Privatvermögens erzielt, als von der Einkommensteuer befreite private Kapitalerträge gelten.
iusNet StR 26.04.2021