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Selbständigkeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel trotz langer Haltedauer

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Gewinne, die eine Privatperson zufällig oder im Rahmen der einfachen Verwaltung ihres Privatvermögens erzielt, gelten als steuerfreie private Kapitalerträge. Geht die Tätigkeit über diesen engen Rahmen hinaus und ist sie insgesamt auf die Erzielung von Einkünften ausgerichtet, liegt eine selbständige Erwerbstätigkeit vor. Eine solche kann auch schon gerechtfertigt sein, wenn keine für Dritte erkennbare organisierte Tätigkeit vorliegt und diese auch nur hilfsweise oder vorübergehend oder sogar nur einmalig ausgeübt wird.
iusNet StR 26.04.2021