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Steuerruling und Vertrauensschutz

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_1116/2018

Die KStV GL erliess Steuerrulings, welche nach Ansicht der ESTV dem DBG widersprechen und damit für die noch nicht veranlagten Steuerperioden ab dem Jahr 2009 nicht zu beachten sind. Für den angerufenen Vertrauensschutz ist insbesondere Voraussetzung, dass die Unrichtigkeit der Schreiben für die Rechtsvertreter der Pflichtigen nicht offensichtlich erkennbar war.
iusNet StR 22.12.2020