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Sitzort

Steuerhoheit im interkantonalen Verhältnis bei schwer lokalisierbarer Tätigkeit

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob bei einer geografisch schwer lokalisierbaren Tätigkeit und wenig Substanz am statutarischen Sitz, der Ort der tatsächlichen Verwaltung am Wohnsitz des Geschäftsführers/Alleingesellschafters massgebend sein kann, eine Steuerhoheit zu begründen und darüber hinaus, wer hierfür beweisbelastet ist. Im Weiteren beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage der Verwirkung des Beschwerderechts.
iusNet StR 19.12.2023