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Vermögenssteuer- und Eigenmietwert einer ausländischen Zweitwohnung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ein ausländischer Katasterwert ist lediglich Ausgangspunkt der Bewertung. Ein Vermögenssteuerwert von 80 % des Kaufpreises verletzt selbst dann kein Verfassungsrecht, wenn für inländische Objekte ein Einschlag von 30 % gilt. Auch die Festlegung des Eigenmietwertes auf 5 % des Steuerwertes ist vertretbar.
iusNet StR 29.05.2024