Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu Fachbeitrag Direkte Steuern Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu Im interkantonalen Verhältnis befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und den Handelsregisterauszug bestimmten Sitz (vgl. Art. 49 f. DBG; Art. 20 StHG). Julian Kläser iusNet StR 30.08.2022 Weiterlesen über Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu