Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu
Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu
Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu
1. Einleitung
Im interkantonalen Verhältnis befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und den Handelsregisterauszug bestimmten Sitz (vgl. Art. 49 f. DBG; Art. 20 StHG).
In jüngster Zeit ist in der interkantonalen Steuerrechtspraxis vermehrt eine Tendenz zu erkennen, dass Untersuchungen durch die Steuerbehörden in einem anderen Kanton als dem Sitzkanton hinsichtlich der Steuerhoheit einer Gesellschaft durchgeführt werden und dem statutarischen Sitz im Anschluss oftmals die Anerkennung im Rahmen eines steuerlichen Vorentscheids über die Steuerhoheit versagt wird. Es wird folglich angenommen, dass die tatsächliche Verwaltung nicht im Sitzkanton stattfindet.
Der nachfolgende Fachbeitrag fasst die wesentlichen aktuellen Praxisgrundsätze bzgl. des Sitzes einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis zusammen.
2. Zum...
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