Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob AA die «success fee» im Steuerjahr 2014 oder 2105 zu versteuern hat. Das Bundesgericht erinnert daran, dass ein Einkommen realisiert wird, wenn dem Steuerpflichtigen eine Leistung zufliesst oder wenn er einen festen Anspruch erwirbt, über den er tatsächlich die Verfügungsgewalt hat.