Das Bundesgericht prüft die Voraussetzungen für die Anerkennung des treuhänderischen Besitzes einer Liegenschaft und bestätigt, dass das Eigentum an der Liegenschaft dem angeblichen Treuhänder zuzurechnen ist, sobald die Anforderungen des Merkblattes der ESTV vom Oktober 1967 über Treuhandverhältnisse nicht erfüllt sind.