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Umkehr der Beweislast

Keine Nichtigkeit einer Ermessensveranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Ermessensveranlagung, die sich am Mittelwert der drei vorangehenden Veranlagungen orientiert, ist selbst dann nicht nichtig, wenn das Einkommen und das Vermögen der selbständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen in den betroffenen Steuerperioden starken Schwankungen ausgesetzt war und die veranlagten Steuerfaktoren von der erst nach Ablauf der Einsprachefrist und daher verspätet eingereichten Steuererklärung abweichen.
iusNet StR 27.07.2021