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Uneigennützigkeit

Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung mit einer kommerziell tätigen Beteiligung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Stiftung mit einem gemeinnützigen Zweck, die eine wesentliche Beteiligung mit einer unternehmerischen Tätigkeit hält, kann nur in den Genuss einer Steuerbefreiung für Gewinn- und Kapitalsteuerzwecke kommen, wenn das Interesse am Erhalt der Beteiligung von untergeordneter Bedeutung im Vergleich zum gemeinnützigen Zweck ist. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens bleibt somit auch mit einer Steuerbefreiung zulässig, sofern dies jedoch nicht zu Interessenkonflikten führt.
iusNet StR 23.07.2021