Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung mit einer kommerziell tätigen Beteiligung
Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung mit einer kommerziell tätigen Beteiligung
Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung mit einer kommerziell tätigen Beteiligung
Die Stiftung mit Sitz im Kt VD, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, ging im Bereich der Gastronomie einer kommerziellen Tätigkeit nach. Ab der Steuerperiode 1999 wurde ihr die Steuerbefreiung aberkannt. Per 2015 übertrug sie die kommerzielle Tätigkeit auf eine 100%-Beteiligung ("T AG") ohne Gegenleistung. Im darauffolgenden Jahr schüttete die T AG eine Sonderdividende an die Stiftung aus. Die Stiftung gewährte der T AG ein Darlehen in Höhe der Sonderdividende, das mit "safe haven" Zinssätzen der ESTV verzinst wurde.
Die Stiftung beantragte ab der Steuerperiode 2015 eine Steuerbefreiung mit der Begründung, die Erträge – auch jene durch Dividendenausschüttungen der T AG – seien ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke bestimmt. Dieser Antrag wurde durch die KStA VD abgelehnt, danach allerdings vom KG VD gutgeheissen.
Das BGr hatte zu beurteilen, ob die Stiftung mit ihrer Beteiligung an der T AG die spezifischen Bedingungen der Uneigennützigkeit erfüllt.
Das BGr nimmt in seinen Erwägungen die Kriterien des KS 12 der ESTV auf und hält fest, dass das Verfolgen von unternehmerischen Zielen wie auch das Halten eines gewinnorientierten Unternehmens nicht...
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