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unklarer Wohnsitz

Steuerpflicht bei unklarem Wohnsitz

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin hatte sich in ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde schriftenpolizeilich abgemeldet, aber nirgends neu angemeldet. In der Folge bestritt sie den Fortbestand der persönlichen Zugehörigkeit und damit die Steuerpflicht in der bisherigen Steuergemeinde. Die Vorinstanz setzte sich detailliert mit verschiedenen Aspekten auseinander. Da die vorinstanzlichen Feststellungen von der Pflichtigen in keiner Weise bestritten werden und auch die übrigen Punkte an der Sache vorbeigehen, weist das Bundesgericht die Beschwerde mit Blick auf deren offensichtliche Unbegründetheit ab.
iusNet SR 14.11.2018