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Vergütungszins

Voraussetzung für die Entrichtung des Vergütungszinses

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin, welche in den Einfuhrdeklarationen die Einstandspreise statt die Marktwerte angab, musste Einfuhrsteuern samt Verzugszinsen nachdeklarieren. Aufgrund der Deklaration der Nachsteuer wurde ihr die geleistete Einfuhrsteuer als Vorsteuer vollumfänglich erstattet. Daraufhin hat die Beschwerdeführerin für die zu Unrecht nacherhobenen Einfuhrsteuern und Verzugszinsen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) Vergütungszinsen geltend gemacht, welches seitens EZV und BVGr abgewiesen wurde. Das BGr teilt ihre Meinung und weist die Beschwerde ab.
iusNet StR 18.11.2019