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Verlustvorträge

Übertragung von Verlustvorträgen im Rahmen einer unechten Fusion

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Im Rahmen von Umstrukturierungen können Verlustvorträge übertragen werden, sofern eine wirtschaftliche Kontinuität gegeben ist. Die Übernahme rechtfertigt sich damit, dass die bisherige wirtschaftliche Tätigkeit bei einer anderen (juristischen) Person weitergeführt wird, die als Nachfolgerin des übertragenen Unternehmens agiert. Ausgeschlossen ist die Verlustübernahme bspw. bei der Fusion einer Mantelgesellschaft oder bei der Übernahme einer profitablen Gesellschaft durch eine dauerhaft verlustschreibende Gesellschaft.
iusNet StR 25.04.2022

Absorptionsfusion

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_1114/2018

Das BGr hält fest, dass der Beschwerdeführer sich nicht auf den Vertrauensschutz des Rulings berufen kann, da der in der Rulinganfrage beschriebene Sachverhalt nicht demjenigen entsprach, welcher tatsächlich umgesetzt wurde. Zudem qualifiziert es die vorliegende Umstrukturierung (Absorptionsfusion) als Steuerumgehung.
iusNet StR 22.07.2019