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Verlustvortrag

Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags aufgrund Steuerumgehung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Berücksichtigung von Vorjahresverlusten im Sinne von Art. 67 DBG gilt grundsätzlich auch bei steuerneutralen Umstrukturierungen im Sinne des Fusionsgesetzes. Zu diesen Verlusten gehören auch die Verluste einer steuerneutral übernommenen juristischen Person.
iusNet StR 24.06.2020