iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Rechtsprechung > Bund > Direkte Steuern > Nichtberücksichtigung Des Verlustvortrags Aufgrund

Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags aufgrund Steuerumgehung

Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags aufgrund Steuerumgehung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags aufgrund Steuerumgehung

Die A SA ist seit dem 16. April 2007 im HR GE eingetragen und bezweckt die Beratung sowie die Verwaltung von institutionellen und privaten Vermögenswerten. Sie wird von C indirekt über die B SA gehalten. C ist auch Verwaltungsratspräsident der A SA.

Mit Verträgen vom 13. Juli 2010 und 25. Januar 2012 erwarb die A SA trotz Überschuldung die D SA mit Sitz im Kt GE, wobei diese Akquisition von C finanziert worden ist. Kurz darauf wurde die D SA rückwirkend auf den 1. Januar 2012 von der A SA absorbiert und die D SA im HR GE gelöscht.

Mit Schreiben vom 23. Mai 2012 beantragte die A SA bei der KStV GE eine steuerliche Übereinkunft ("arrangement") bezüglich ihrer Sanierung durch einen Forderungsverzicht von der B SA in Höhe von CHF 700'000. Die KStV GE qualifiziert diesen Forderungsverzicht als unechten Sanierungsgewinn, da er ausschliesslich auf den Betrag der Darlehen per 31. Dezember 2010 angerechnet werde. Eine Berücksichtigung des Verlustvortrags nach erfolgter Fusion sei ausgeschlossen, da die A SA im 2011 keine Geschäftstätigkeit mehr ausübte.

In ihrer Steuererklärung 2012 deklarierte die A SA zwar einen Gewinn von CHF 50'855. Infolge...

iusNet StR 24.06.2020

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.