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Vermutungsbasis

Tatbestandsvermutung für Steuerwohnsitz

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr anerkennt für die Frage des Steuerwohnsitzes verschiedene tatsächliche Vermutungen, welche den Zustand der Beweislosigkeit nicht eintreten lassen. Stösst die Steuerbehörde bei ihrer Untersuchung nicht auf Hinweise, wonach sich an den massgebenden Verhältnissen etwas geändert hat, befindet sich der Mittelpunkt der Mittelpunkt der Lebensinteressen vermutungsweise weiterhin am bisherigen Ort.
iusNet StR 17.04.2020