Tatbestandsvermutung für Steuerwohnsitz
Tatbestandsvermutung für Steuerwohnsitz
Tatbestandsvermutung für Steuerwohnsitz
A hält als Alleinaktionär verschiedene Gesellschaften, die im Bereich der Rohr- und Kanalsanierung tätig sind, darunter insbesondere die C AG und die F AG. Er ist einziger Verwaltungsrat dieser Gesellschaften. Die Ehefrau ist Hausfrau und arbeitet unregelmässig in der Buchhaltung der Betriebe ihres Ehegatten mit.
Bis ins Jahr 2004 befand sich der polizeiliche Wohnsitz der Ehegatten A im Kt GR. Im Mai 2004 meldeten sie sich dort ab und gaben an, in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu ziehen. Vom 25. Juni 2007 bis zum 7. Dezember 2007 waren die Ehegatten zwischenzeitlich wieder im Kt GR gemeldet, wobei sie bei ihrer Wiederabmeldung wiederum die VAE als Wegzugsort bezeichneten. Am 7. September 2009 meldete sich die Ehefrau im Kt ZG an, wo sie nach eigenen Angaben eine Mietwohnung bewohnte und bei der F AG angestellt war.
Im Juni 2014 eröffnete die ESTV wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eine Strafuntersuchung gegen die Ehegatten A. Die Untersuchungsleiterin der ASU übermittelte dem StA LU einen Bericht zum steuerlichen Wohnsitz der Ehegatten A während der Jahre 2004 bis 2011 (Ehemann) bzw. zwischen 2004 und September 2009 (Ehefrau)....
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.