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Verteilung der Beweislast

Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin hat Reisekosten ihrer beiden Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder von ihrem Gewinn abgezogen, obwohl mehrere dieser Reisen mit ihren Ehefrauen oder der gesamten Familie unternommen wurden. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Übernahme dieser Urlaubskosten durch die Beschwerdeführerin eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, da es ihr nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass solche Ausgaben gerechtfertigt waren und Dritten gewährt worden wären.
iusNet StR 27.06.2023

Geldwerte Leistungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_11/2018

Übersicht betreffend die Kriterien, welche im Falle von gruppeninternen Transaktionen (Zahlung von Gebühren; Entgelt) eine geldwerte Leistung begründen. Festlegung des relevanten Betrags in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode. Beziehung zwischen dem Vorliegen einer geldwerten Leistung und einer Steuerhinterziehung im Falle einer Leistung, dessen Missverhältnis zur Gegenleistung offensichtlich war und daher den Organen der Gesellschaft nicht entgehen konnte.
iusNet StR 25.02.2019