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Vertrauensschutzprinzip

Bindungswirkung eines inhaltlich unrichtigen Rulings

Kommentierung
Direkte Steuern
Wird für die Bemessung der Gewinnsteuer lediglich auf die um einen Gewinnaufschlag erhöhten Inlandumsätze einer unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft abgestellt, widerspricht dies dem in Art. 52 Abs. 1 DBG verankerten Welteinkommensprinzip. Einem auf diese bundesrechtswidrige Methode abgestützten Ruling kommt nur dann Bindungswirkung zu, wenn für den Steuervertreter des Steuerpflichtigen die Unrichtigkeit der Auskunft nicht erkennbar war.
Daniel Holenstein
iusNet StR 22.12.2020