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vom Gesuch betroffene Person

Die Schweiz gewährt Frankreich Amtshilfe

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Besteuerung nach dem Aufwand eines in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen ist eine voraussichtlich erhebliche Information, welche den französischen Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe unter Berücksichtigung der spezifischen Regelung von Art. 4 Abs. 6 lit. b DBA CH - FR übermittelt werden kann, sofern die französischen Steuerbehörden beabsichtigen, das Steuerdomizil der betroffenen Person festzulegen.
Marcel Meier
Frédéric Epitaux
iusNet StR 29.04.2019