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Die Schweiz gewährt Frankreich Amtshilfe

Die Schweiz gewährt Frankreich Amtshilfe

Kommentierung
Direkte Steuern

1. Sachverhalt

Die Direction générale des finances publiques française (ersuchende Behörde) gelangte am 17. Dezember 2015 mit drei Amtshilfeersuchen an die ESTV. Diese Amtshilfegesuche betrafen die Einkommens- und Vermögensbesteuerung von X in den Steuerperioden 2010 bis 2013.

Im Wesentlichen führte die ersuchende Behörde aus, (i) dass X in Frankreich mindestens bis 1. Januar 2013 steuerlich ansässig war, (ii) dass er über ein Konto in der Schweiz bei der Bank Y verfügte und (iii) dass er bedeutende Geldbeträge auf bei der Bank Z eröffnete Bankkonten erhielt, was insbesondere via die Gesellschaft A mit Sitz in Panama erfolgte, dessen wirtschaftlich Begünstigter X war. Sein Steuerdomizil in Frankreich und der Bezug von Einkommen aus französischen Quellen brächten es mit sich, dass er in Frankreich (i) sein gesamtes Einkommen sowie (ii) sein gesamtes in Frankreich und im Ausland liegendes Vermögen zu deklarieren habe.

Die ersuchende Behörde wollte wissen, ob X von den Schweizer Steuerbehörden als steuerlich in der Schweiz ansässig betrachtet werde. In diesem Zusammenhang forderte sie eine Kopie der eingereichten Steuererklärungen sowie der dazugehörigen Steuerveranlagungen ein. Zudem wollte die ersuchende Behörde in Erfahrung bringen, ob X in der Schweiz Steuererklärungen auf der Grundlage einer reellen (ordentlichen) Besteuerung eingereicht habe. Die ersuchende Behörde verlangte ebenfalls Informationen zu allen Bankkonten bei den Banken Y und Z, insbesondere die Vermögensstände am 1. Januar jedes Jahres für die Perioden 2010 bis 2013 sowie die Kontoauszüge für diese Perioden.

Die ESTV erhielt die ersuchten Informationen von der KStV VD sowie den Banken Y und Z. Nachdem X über das Verfahren informiert wurde, widersetzte er sich dem Amtshilfegesuch der französischen Steuerbehörden.

Mit Entscheid vom 15. November 2016 genehmigte die ESTV das Amtshilfegesuch um Übermittlung von Informationen, wonach (i) sich X seit dem 1. August...

iusNet StR 29.04.2019

 

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