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Besteuerung nach dem Aufwand

Amtshilfe bei Besteuerung nach dem Aufwand

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Auch wenn das DBA mit Schweden keine Bestimmung enthält, wonach Personen, die in der Schweiz nur auf einer pauschalen Grundlage besteuert werden, die nach dem Mietwert bemessen wurde, in der Schweiz nicht als ansässig gelten, ist die Tatsache, dass die von der Amtshilfe betroffene Person der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, für die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit voraussichtlich erheblich.
iusNet StR 24.09.2019

Besteuerung nach dem Aufwand ist voraussichtlich erheblich

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Besteuerung nach dem Aufwand eines in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen ist eine voraussichtlich erhebliche Information, welche den französischen Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe unter Berücksichtigung der spezifischen Regelung von Art. 4 Abs. 6 lit. b DBA CH - FR übermittelt werden kann, sofern die französischen Steuerbehörden beabsichtigen, das Steuerdomizil der betroffenen Person festzulegen.
iusNet StR 30.04.2019

Die Schweiz gewährt Frankreich Amtshilfe

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Besteuerung nach dem Aufwand eines in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen ist eine voraussichtlich erhebliche Information, welche den französischen Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe unter Berücksichtigung der spezifischen Regelung von Art. 4 Abs. 6 lit. b DBA CH - FR übermittelt werden kann, sofern die französischen Steuerbehörden beabsichtigen, das Steuerdomizil der betroffenen Person festzulegen.
Marcel Meier
Frédéric Epitaux
iusNet StR 29.04.2019