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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Voraussichtlich Erheblich

voraussichtlich erheblich

Steueramtshilfe betreffend «Introducer» rechtens?

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Art. 4 Abs. 3 StAhiG soll Personen schützen, welche nichts mit dem im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalt zu tun haben und lediglich zufällig in den herauszugebenden Unterlagen auftauchen. Dies ist bei einem «Introducer», der die von der Amtshilfe betroffenen Personen an die Bank vermittelt hat und zudem mit dieser berufliche Beziehungen unterhält, nicht der Fall.
iusNet StR 28.11.2023

Verweigerung der Steueramtshilfe wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Im konkreten Fall war die Frist für die Einreichung der Steuererklärung im Zeitpunkt des Amtshilfegesuchs noch nicht abgelaufen, ohne dass das Gesuch dazu irgendeine Rechtfertigung oder Begründung enthalten hätte. Auf diesen Umstand der noch nicht verstrichenen Frist zur Einreichung der Steuererklärung machten die Pflichtigen die ESTV aufmerksam. Diese wäre somit gehalten gewesen, beim ersuchenden Staat klärende Angaben einzufordern, was sie aber unterliess.
iusNet StR 27.07.2021

Weiterleitung unrichtiger Information im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens

Kommentierung
Direkte Steuern
Das BGr hält fest, dass die Information, wonach der Beschwerdeführer Aktionär der A AG war, was vom Beschwerdeführer bestritten wird, einen Zusammenhang mit dem relevanten Sachverhalt hat und zumindest die Möglichkeit besteht. Grundsätzlich ist die entsprechende Information auch dann voraussichtlich erheblich, wenn sie potentiell falsch ist, denn es ist Aufgabe der ausländischen Steuerbehörde und des entsprechenden Erkenntnisverfahrens, umstrittene Fragen materiellrechtlicher Natur zu klären, und Sache der betroffenen Person, sich in diesem Verfahren zu wehren.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.11.2019

Amtshilfe bei Besteuerung nach dem Aufwand

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Auch wenn das DBA mit Schweden keine Bestimmung enthält, wonach Personen, die in der Schweiz nur auf einer pauschalen Grundlage besteuert werden, die nach dem Mietwert bemessen wurde, in der Schweiz nicht als ansässig gelten, ist die Tatsache, dass die von der Amtshilfe betroffene Person der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, für die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit voraussichtlich erheblich.
iusNet StR 24.09.2019

Namen von Drittpersonen in der Amtshilfe

Kommentierung
Direkte Steuern
Seit Mitte 2017 verfolgt die ESTV die Praxis, wonach gestützt auf Art. 26 Ziff. 1 DBA USA ins Ausland übermittelte Informationen auch gegen Personen verwendet werden dürfen, welche nicht formell vom Ersuchen betroffen seien. Das BVGr widerspricht dieser Auffassung und präzisiert, dass die einschlägige abkommensrechtliche Regelung (Art. 26 Ziff. 1 Sätze 3 und 4 DBA USA) so zu verstehen sei, dass die zu übermittelnden Informationen vom IRS nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie geheim zu halten sind.
Natalie Peter
iusNet StR 02.07.2019