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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Wiedereinsetzung Den Früheren Stand

Wiedereinsetzung in den früheren Stand

Keine Fristwiederherstellung bei fehlendem Nachweis des Verhinderungsgrundes

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine steuerpflichtige Person muss durch eine Krankheit derart gehindert werden, dass sie nicht innert Frist handeln oder eine Drittperson als Vertreter bestellen kann.
iusNet StR 27.05.2019