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zivilrechtliche Handänderung

Auflösung eines Treuhandverhältnisses als zivilrechtliche Eigentumsübertragung steuerbar

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ein obligatorischer Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einer treuhänderisch gehaltenen Liegenschaft schliesst die Grundstückgewinnbesteuerung im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Eigentumsübertragung nicht aus. Weichen der beurkundete Kaufpreis und der Verkehrswert offensichtlich voneinander ab, ist eine behördliche Korrektur für die Bemessung des steuerbaren Grundstückgewinnes angezeigt.
iusNet StR 25.03.2020