Anspruch auf materielle Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht / Verwirkung des Beschwerderechts
Die Doppelbesteuerungsbeschwerde ist dann ausgeschlossen, wenn und soweit hinsichtlich eines Kantons ein Urteil des BGr vorliegt, womit die Rechtsfrage – vorliegend der Steuerhoheit – abschliessend beurteilt ist.
Die blosse Verlängerung und/oder Verteuerung eines Verfahrens – etwa durch dessen Sistierung – führt lediglich zu einem tatsächlichen, nicht zu einem nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil.
Abzugsfähigkeit von Zusatzversicherungs- und Hotelleriekosten als Krankheitskosten
Kosten einer ärztlichen und Spitalbehandlung sind abzugsfähig, unabhängig davon, ob sie sich durch die Wahl eines anderen Spitals oder den Abschluss einer Zusatzversicherung hätten vermeiden werden können.
«Neutralisierung» von Einkünften durch gewinnabschöpfende Sanktionen
Die Verurteilung zu Schadenersatz bzw. zu einer gewinnabschöpfenden Sanktion «neutralisiert» den damit korrelierenden Ertrag und lässt die Steuerbarkeit entfallen.
Mietkosten für eine Wohnung, die mit einem Aufzug direkt zugänglich ist, sind keine behinderungsbedingten abzugsfähigen Kosten, sondern reine Unterhaltskosten.
Die Einreihung eines Produktes unter die richtige Zolltarifnummer
Im vorliegenden Fall war die Tarifeinreihung für ein von der Beschwerdeführerin importiertes Produkt zu klären. Für die Einreihung von Waren sind zunächst der Wortlaut der Nummern, dann jener der Abschnitt- oder Kapitel-Anmerkungen und schliesslich die Allgemeinen Vorschriften entscheidend. Irrelevant ist, dass der Zweck des streitbetroffenen Produktes angeblich dem Brandschutz dient.
Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person
Nicht jede von der Steuerverwaltung vorgenommene Aufrechnung führt zu einer Busse wegen versuchter Steuerhinterziehung. Dazu muss insbesondere auch der subjektive Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt sein und es dürfen keine Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe vorliegen
Feststellung des wirklichen Werts eines Vermögenswerts bei Wertberichtigung auf einem bilanzierten "Non-valeur"
Das BGr befasste sich mit der Frage, inwiefern es den Steuerbehörden obliegt, den Verkehrswert eines von einer nahestehenden Person übernommenen Vermögenswertes festzustellen, wenn die Wertberichtigung auf diesem Vermögenswert steuerlich nicht anerkannt wird.
Berechnung des Maximalbetrages bei der pauschalen Steueranrechnung
Strittig ist die pauschale Steueranrechnung der ausländischen Sockelsteuer auf einer Dividende aus qualifizierter Beteiligung. Laut Auffassung der ESTV gelangt die sog. Drittelslösung zur Anwendung, wonach der Maximalbetrag auf einen Drittel (Bund) bzw. zwei Drittel (Kanton/Gemeinde) der ausländischen Sockelsteuer zu begrenzen ist.
Verwirkung des Besteuerungsrechts im Nachsteuerverfahren
Das Bundesgericht beleuchtet die Frage, wann die Verwirkung des Besteuerungsrechts im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens eingetreten ist. Ein ungebührlich langes Zuwarten liegt vor, wenn zwischen Kenntnisnahme von massgebenden Tatsachen und dem Tätigwerden der Steuerbehörden eine Zeitdauer von rund 4 Jahren liegt.