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Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person

Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person

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Direkte Steuern

Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person

Nachdem das BGr mit Urteil 2C_386/2017 vom 7. September 2017 die Beschwerde der AAG gegen die Hinzurechnung von CHF 180'000 für die Abschreibung eines Non-Valeurs sowie einer geldwerten Leistung für die Abschreibung eines geschäftsmässig nicht begründeten Darlehens abgewiesen hatte, auferlegte die KStV TG der A AG wegen versuchter Hinterziehung der Staats- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer Bussen von insgesamt CHF 36'726. Die StRK sowie das VGr wiesen nacheinander die von der A AG dagegen eingelegten Rechtsmittel ab. Auch das BGr hat die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verworfen.

Dabei war umstritten, ob das VGr die Unschuldsvermutung verletzt hat, weil es für die Verurteilung der A AG wegen versuchter Steuerhinterziehung auf den im rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahren festgestellten Sachverhalt abgestellt hat. Das BGr hat dies im Ergebnis verneint.

Aufgrund der Unschuldsvermutung gemäss Art. 32 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 2 EMRK ist klar, dass im Steuerstrafverfahren nicht unbesehen auf die rechtskräftigen Veranlagungsentscheide abgestellt werden kann, da die A AG im...

iusNet StR 16.03.2021

 

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