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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Strafzumessung

Strafzumessung

Hinterziehung der Gewinnsteuer durch geschäftsmässig nicht begründete Aufwände

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Vermischung zwischen der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführten besonderen Strafuntersuchung und dem Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltung ist nicht per se problematisch, weshalb die Verwertung der Erkenntnisse der Eidgenössischen Steuerverwaltung im kantonalen Hinterziehungsverfahren zulässig ist. Die Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die kantonale Steuerverwaltung ist gesetzlich vorgesehen und daher zulässig.
iusNet StR 29.08.2023

Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Im Steuerstrafverfahren darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht unbesehen auf den im Veranlagungsverfahren festgestellten Sachverhalt abgestellt werden. Für die Bemessung der Busse darf innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens die Höhe der hinterzogenen Steuer straferhöhend berücksichtigt werden.
iusNet StR 16.03.2021