«Neutralisierung» von Einkünften durch gewinnabschöpfende Sanktionen
«Neutralisierung» von Einkünften durch gewinnabschöpfende Sanktionen
«Neutralisierung» von Einkünften durch gewinnabschöpfende Sanktionen
Die KStV SZ hat die Eheleute AA und BA mit Veranlagungsverfügungen vom 7. Mai 2013 für die Steuerperioden 2002 bis 2010 nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt, nachdem diese trotz Mahnung verschiedene Angaben und Unterlagen nicht vorgelegt hatten. Dagegen erhoben die Steuerpflichtigen Einsprache, und nachdem diese weitestgehend abgewiesen wurden, Beschwerde beim VGr SZ, welches die Beschwerden am 17. Dezember 2015 teilweise guthiess und zur Neubeurteilung an die Vorinstanzen zurückwies. Im zweiten Rechtsgang gelangten die Steuerpflichtigen wiederum an das VGr SZ, das ihre Beschwerden zu den Steuerperioden 2005-2008 ab- und jene zu den Steuerperioden 2010-2012 mit Entscheid vom 24. Juni 2020 teilweise guthiess.
Dazwischen - mit Urteil 6B_667/2019 vom 4. Dezember 2019 - bestätigte die strafrechtliche Abteilung des BGr die Verurteilung des Steuerpflichtigen wegen qualifizierter Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren sowie zur Bezahlung von Schadenersatz. Diese Verurteilung führte dazu, dass das VGr SZ den in der Erfolgsrechnung 2010 verbuchten Ertrag nachträglich entfallen liess und die Beschwerde der Steuerpflichtigen teilweise guthiess....
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