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Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung
Bei der interkantonalen Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Grundeigentums gilt die Einheitsmethode, d.h. der Zuzugskanton besteuert alles. Allerdings hat er bei einer anteiligen Veräusserung des Ersatzobjekts auch den aufgeschobenen Gewinn zu besteuern. Unterlässt er dies, kann er bei einer weiteren Erstbeschaffung nicht darauf zurückkommen.
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Neuwertschätzung als Anlagekosten der Grundstückgewinnsteuer
Harmonisierungsrechtlich muss eine für die Bemessung der Anlagekosten als Ersatzwert herangezogene Bewertung alle zur Wertvermehrung beitragenden Kosten abbilden, insbesondere auch für die Erschliessung und Umgebungsarbeiten. Es ist willkürfrei, den Besitzesdauerabzug nebst der Eigentumsdauer an das Kriterium der Selbstnutzung zu knüpfen und dabei Ehegatten zu privilegieren.
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Grundstückgewinnsteuer bei verbundenen Unternehmen
Der Anschaffungspreis ist nicht als wertvermehrende Aufwendung bei der Grundstückgewinnsteuer anrechenbar, wenn zwischen verbundenen Unternehmen Gewinnverschiebungen stattfinden.
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Feststellung des Ersatzwertes bei einer wirtschaftlichen Handänderung durch amtliches Gutachten
Von einem amtlichen Gutachten darf nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden.
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