Neuwertschätzung als Anlagekosten der Grundstückgewinnsteuer
Neuwertschätzung als Anlagekosten der Grundstückgewinnsteuer
Neuwertschätzung als Anlagekosten der Grundstückgewinnsteuer
A’s Ehemann hatte 1940 das Grundstück in V/SG erworben, dieses bebaut und die Liegenschaft bis zu seinem Tod selbst genutzt. Nach seinem Tod war A Alleineigentümerin des Grundstücks. A vererbte das Grundstück 2014 an ihren Neffen B und ihren Stiefsohn C. Diese verkauften das Grundstück im Jahr von A’s Tod.
Das Kantonale Steueramt SG veranlagte B und C mit einem steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 1'521'983. Als Besitzesdauerabzug wurden 30 % gewährt.
Der Grundstückgewinn wurde im kantonalen Instanzenzug auf CHF 1'496'291 reduziert, unter Berücksichtigung eines Besitzesdauerabzugs von unveränderten 30%.
B und C gelangen an das BGr mit den Anträgen, der Grundstückgewinn sei auf CHF 1'384'602 zu reduzieren und ein Besitzesdauerabzug von 40,5 % auf einem Gewinnanteil von Fr. 500'000.-- sowie ein solcher von 30 % auf dem übrigen Gewinn zu gewähren. Im Hauptpunkt rügen sie, die Vorinstanz habe bei den als Anlagekosten berücksichtigten Neuwerten der Gebäudeversicherung des Kt SG rechtswidrig die Kosten für Umgebungsarbeiten und den Baugrubenaushub nicht berücksichtigt.
Das BGr fasst seine Rechtsprechung zusammen, wonach der Bund den Kantonen bei der...
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