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Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer

Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer

Zulässigkeit der Einzelfallbetrachtung beim Wert vor 20 Jahren

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Das Bundesgericht verneint die Frage, ob vom statistischen Wert vor 20 Jahren im Zusammenhang mit den Gestehungskosten bei der Grundstückgewinnsteuer im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung abgewichen werden darf. Zudem verneint das Bundesgericht mit Verweis auf das Kongruenzprinzip die Frage, ob eine unentgeltliche Nutzungsübertragung bei den Gestehungskosten im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen ist.
iusNet StR 25.09.2023

Grundstückgewinnsteuer und Steueraufschub

Kommentierung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Per 2011 wurden Liegenschaften von den Eltern an die Kinder übertragen. Diese halten die Liegenschaften im Miteigentum. Bei einer späteren Übertragung des Miteigentumsanteils von A auf B liegt kein Steueraufschubtatbestand vor. Da die Eltern im Zeitpunkt der Übertragung noch lebten, gab es keinen offenen Nachlass und somit auch keine Nachlassgegenstände, welche verteilt werden mussten. Folglich konnte der Teilungsvertrag keine Eigentumsänderung durch Erbgang im Sinne von Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG zum Gegenstand haben.
Natalie Peter
iusNet StR 30.05.2023

Auflösung einer vermeintlichen Erbvorbezugsgemeinschaft

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Der Beschwerdeführer hat von seinen Eltern zusammen mit seiner Schwester einen Erbvorbezug erhalten. Mit Teilungsvertrag vom 5. Juni 2018 trat er seinen Anteil an seine Schwester ab. Das BGr stellt fest, dass die notarielle Urkunde keine Erbteilung darstellt. Da die Eltern von A noch lebten und zu diesem Zeitpunkt noch keine eigentliche Erbschaft bestand, stellt der Teilungsvertrag eine gewöhnliche Eigentumsübertragung zwischen A und seiner Schwester B da.
iusNet StR 30.05.2023

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