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Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer

Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer

Verkehrswertschätzung eines mit einem Baurecht belasteten Grundstücks

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Wird durch den Erwerb eines baurechtsbelasteten Grundstücks der Baurechtsbelastete zum Baurechtsberechtigten so wird selbst dann, wenn das Baurecht nicht durch Vereinigung aufgelöst wird und zivilrechtlich weiter Bestand hat, die Stellung des Erwerbers wirtschaftlich gesehen zu jener eines Volleigentümer. Dies hat zur Folge, dass nach gängiger Schätzungspraxis der Verkehrswert des baurechtsbelasteten Grundstücks nach dem reinen Landwert des unbelasteten Grundstücks zu bemessen ist.
iusNet StR 27.04.2020

Neuwertschätzung als Anlagekosten der Grundstückgewinnsteuer

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Das BGr schränkt den Freiraum der Kantone beim Begriff der anrechenbaren Aufwendungen ein und verlangt, dass eine für die Bemessung der Anlagekosten als Ersatzwert herangezogene Bewertung alle zur Wertvermehrung beitragenden Kosten abbilden muss. Insbesondere dürfen Erschliessungskosten und Umgebungsarbeiten nicht ausser Acht gelassen werden. Hingegen ist es zulässig, den Besitzesdauerabzug nebst der Eigentumsdauer an das Kriterium der Selbstnutzung zu knüpfen und dabei Ehegatten zu privilegieren.
iusNet StR 27.11.2019

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Das BGr hält unterschiedliche Fristen für die Geltendmachung der Voraus- und der Ersatzbeschaffung bei selbstbewohntem Grundeigentum für sachlich gerechtfertigt und die St. Galler Lösung für gesetzeskonform. Auch bestätigt es die Einheitsmethode für die Gewinnzuweisung bei interkantonalen Ersatzbeschaffungen. Allerdings ist bei einer anteiligen Veräusserung des Ersatzobjekts auch der im Wegzugskanton aufgeschobenen Gewinn zu besteuern. Unterbleibt dies, kann bei einer weiteren Erstbeschaffung nicht darauf zurückgekommen werden.
iusNet StR 27.11.2019

Grundstückgewinnsteuer bei verbundenen Unternehmen

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Das BGr schützt die Feststellung der Vorinstanz, dass ein Teil des Landpreises in den Werklohn verschoben wurde mit der Folge, dass der Grundstückgewinn in beträchtlichem Ausmass zu Aufwendungen gegenüber der Generalunternehmerin umdeklariert wurde. Weil aber als Aufwendungen nur Kosten gelten, die in der Besitzesdauer angefallen und welche der Veräusserer selbst trägt, wurde zu recht auf eine Gewinnkorrektur erkannt, welche einem Drittvergleich standhält.
iusNet StR 28.10.2019

Feststellung des Ersatzwertes bei einer wirtschaftlichen Handänderung durch amtliches Gutachten

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Ist der durch ein amtliches Gutachten bestimmte Verkehrswert vor 20 Jahren tiefer als der Erwerbspreis zuzüglich der anrechenbaren Kosten für die Erstellung des Gebäudes, ist für die Ermittlung der Gestehungskosten nicht der Ersatzwert, sondern die Summe aus Erwerbspreis plus Baukosten massgebend.
iusNet StR 26.07.2019

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