Ein selbständiger Maler erwarb mehrere Mehrfamilienhäuser, welche in seiner Einzelfirma aktiviert sind. Im Steuerjahr 2005 nahm er eine ordentliche Abschreibung von 2% des Buchwertes vor. Die Abschreibung auf Betriebsliegenschaften kann auch direktsteuerlich entweder effektiv (nach dem "tatsächlichen Wert") oder pauschal (nach der "voraussichtlichen Gebrauchsdauer") vorgenommen werden, wobei die pauschale Abschreibung entweder linear oder degressiv zu ermitteln ist.