Eine vertikale und horizontale Vereinheitlichen der direkten Bundessteuer sowie der Steuern von Kantonen und Gemeinden ist verwirklicht, indem diese dazu verpflichtet sind, einerseits Beiträge an die 2. Säule steuerlich zum Abzug zuzulassen, andererseits aber auch sämtliche Vorsorgeleistungen vollumfänglich zu besteuern.