Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück Rechtsprechung Direkte Steuern 2C_858/2019 Bundesgericht Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück 2C_858/2019 Im Kanton Aargau gelangt die privilegierte Vermögensbesteuerung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei Wohnräumen nur zur Anwendung, wenn und soweit diese unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. iusnet StR 21.12.2020 Weiterlesen über Künftige Betriebsleiterwohnung ist kein landwirtschaftlich genutztes Grundstück