Die Nichtdeklaration einer Dividende in der Steuererklärung kann zu einer Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs führen. Die Verwirkung tritt jedoch nicht ein, wenn die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte und durch den Steuerpflichtigen oder die Veranlagungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert wird. Vorliegend hatte somit das BGr zu beurteilen, ob die Nichtdeklaration fahrlässig oder eventualvorsätzlich erfolgte.