Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende
Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende
Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende
Das steuerpflichtige Ehepaar deklarierte im Wertschriftenverzeichnis ihrer Steuererklärung den Vermögenssteuerwert ihrer Anteile an einer Kommanditaktiengesellschaft, jedoch nicht die erhaltene Dividende von CHF 900'000 (brutto). Die Veranlagungsbehörde rechnete diese Bruttodividende in der Veranlagung dem steuerbaren Einkommen hinzu. Ausserdem gab sie den Steuerpflichtigen bekannt, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von CHF 315'000 mangels Deklaration entfalle.
Nach Art. 23 Abs. 1 VStG verwirkt der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer, wenn die zugrundeliegenden Einkünfte nicht deklariert werden. Nach Art. 23 Abs. 2 VStG tritt die Verwirkung jedoch nicht ein, sofern die Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurden und dies nachträglich im Rahmen eines Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahrens entweder durch den Steuerpflichtigen erfolgt oder die nicht deklarierten Einkünfte durch die Veranlagungsbehörde dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet werden. Art. 23 Abs. 2 VStG ist aufgrund der Übergangsbestimmung nach Art. 70d VStG bereits für die vorliegende Steuerperiode 2015 anwendbar....
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