iusNet Steuerrecht

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Verwirkung

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Nichtdeklaration einer Dividende in der Steuererklärung kann zu einer Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs führen. Die Verwirkung tritt jedoch nicht ein, wenn die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte und durch den Steuerpflichtigen oder die Veranlagungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert wird. Vorliegend hatte somit das BGr zu beurteilen, ob die Nichtdeklaration fahrlässig oder eventualvorsätzlich erfolgte.
iusNet StR 25.10.2021

Tatsächliche Verwaltung nach Aufgabe der operativen Tätigkeit

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Aus dem Ablauf der Ereignisse ergibt sich, dass bereits im Zuge der Verhandlungen über die Veräusserung einer Vertriebslizenz klar war, dass eine Weiterführung der aktiven Geschäftstätigkeit nicht geplant war und sich daraus ergibt, dass der Entschluss zum Verkauf des Hauptaktivums noch im Kt ZH gefasst wurde. Trotz Fehlens einer operativen Tätigkeit nach dem Sitzwechsel lag die tatsächliche Leitung der A AG ausschliesslich beim Präsidenten der A AG im Kt ZH.
iusNet StR 01.12.2020

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

Kommentierung
Direkte Steuern
Die tatsächliche Verwaltung einer Gesellschaft, welche keiner operativen Tätigkeit (mehr) nachgeht, liegt nicht am statutarischen Sitz (c/o Adresse), wo die administrativen Handlungen vorgenommen werden, sondern ist dem Wohnort des VRP, der bisher die operative Leitung und die letzten untergeordneten operativen Tätigkeiten ausführt, zuzuweisen. Eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung in einem Steuerruling ist nicht per se ein treuwidriges Verhalten. Das Beschwerderecht ist damit nicht verwirkt.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 01.12.2020

Verwirkung Rückerstattungsanspruch Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Wer mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte oder Vermögen, woraus solche Einkünfte fliessen, entgegen gesetzlicher Vorschrift der zuständigen Steuerbehörde nicht angibt, verwirkt den Anspruch auf Rückerstattung der von diesen Einkünften abgezogenen Verrechnungssteuer (Art. 23 Abs. 1 VStG). Ein vorsätzlicher Versuch bedingt, dass der Steuerpflichtige mit Wissen und Willen gehandelt hat.
iusNet StR 31.08.2020

Verwirkung des Rechtes auf Anfechtung einer kantonalen Veranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung verwirkt ein Steuerpflichtiger das Recht zur Anfechtung einer (rechtskräftigen) kantonalen Veranlagung, wenn er seine Steuerpflicht im einen Kanton in Kenntnis des kollidierenden Steueranspruchs des anderen Kantons vorbehaltlos anerkennt. Von einer vorbehaltlosen Anerkennung ist insbesondere auszugehen, wenn sich die Steuerpflichtige der Veranlagung ausdrücklich oder stillschweigend unterwirft, die geforderten Steuerbeträge vorbehaltlos bezahlt und die Einsprache bzw. Einlegung weiterer Rechtsmittel unterlässt.
iusNet StR 18.11.2019

Geldwerte Leistungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_11/2018

Übersicht betreffend die Kriterien, welche im Falle von gruppeninternen Transaktionen (Zahlung von Gebühren; Entgelt) eine geldwerte Leistung begründen. Festlegung des relevanten Betrags in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode. Beziehung zwischen dem Vorliegen einer geldwerten Leistung und einer Steuerhinterziehung im Falle einer Leistung, dessen Missverhältnis zur Gegenleistung offensichtlich war und daher den Organen der Gesellschaft nicht entgehen konnte.
iusNet StR 25.02.2019

Verwirkung des Anspruches auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist verwirkt, wenn mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte oder Vermögen, woraus solche Einkünfte fliessen, der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Steuerbehörden von Amtes wegen prüfen, ob der Pflichtige eine Dividende erhalten hat.
iusNet SR 04.12.2018