Voraussetzungen für das Eintreten auf eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung Rechtsprechung Direkte Steuern 2C_61/2021 Bundesgericht Voraussetzungen für das Eintreten auf eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung 2C_61/2021 Auf die Einsprache gegen eine Ermessenseinschätzung kann nur eingetreten werden, sofern deren Sachdarstellung sowie die eingereichten Beweismittel geeignet sind, die Schätzung der Veranlagungsbehörde als offensichtlich unrichtig zu widerlegen. iusnet StR 25.02.2022 Weiterlesen über Voraussetzungen für das Eintreten auf eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung