Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei der Gesellschaft ist starkes Indiz für Aufrechnung auch beim Beteiligungsinhaber Rechtsprechung Direkte Steuern 2C_719/2021 Bundesgericht Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei der Gesellschaft ist starkes Indiz für Aufrechnung auch beim Beteiligungsinhaber 2C_719/2021 Bei geldwerten Leistungen folgen Bestand, Qualifikation und Höhe einer geldwerten Leistung auf Ebene der Gesellschaft einerseits und auf Ebene der Beteiligungsinhaber je einer eigenen Logik. iusNet StR 25.02.2022 Weiterlesen über Aufrechnung einer geldwerten Leistung bei der Gesellschaft ist starkes Indiz für Aufrechnung auch beim Beteiligungsinhaber