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Rechtswirkung

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A-3038/2022

Grundsätzlich verliert eine Auskunft ihre Verbindlichkeit, wenn die ESTV auf diese zurückkommt bzw. diese widerruft. Strittig und vom Bundesverwaltungsgericht zu untersuchen ist, ob nun solch eine Auskunft rechtsgültig durch die ESTV widerrufen resp. rechtsgültig in dem Sinne konkretisiert wurde. Die streitbetroffene Auskunft wurde erst nachträglich widerrufen. Dies hat zur Folge, dass sich die Beschwerdeführerin für die streitbetroffenen Steuerperioden auf die Auskunft der ESTV verlassen durfte.
iusNet StR 26.06.2024