Das Bundesgericht beschäftigt sich einerseits mit der Frage, ob die Safe-Harbour Zinssätze der ESTV auch für die kantonalen Steuern Anwendung finden. Andererseits geht es der Frage nach, ob für die Berechnung der geldwerten Leistung ein (tieferer) marktüblicher Zinssatz oder die Safe-Harbour Zinssätze für Darlehen an Beteiligte und nahestehende Dritte zur Anwendung kommen.