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neue Tatsachen

Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Liegen der Steuerverwaltung im Zeitpunkt der Veranlagungsverjährung die für die Veranlagung notwendigen Informationen vor, kann sie die Veranlagung mangels neuer Tatsachen nicht im Nachsteuerverfahren nachholen.
iusNet StR 22.03.2019