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Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Sachverhalt

Das Ehepaar C verlegte im Sommer 2006 seinen Wohnsitz aus dem Kt SG in den Kt AR. Zugleich machte sich der Ehemann in der Stadt W. (Kt SG) als Rechtsanwalt teilweise selbständig, nachdem er zuvor vollständig unselbständig erwerbstätig gewesen war.

Das Ehepaar reichte im Kt AR die Steuererklärung für die Steuerperiode 2006 ein, worin unter anderem die Einkünfte des Ehemanns aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit und das Betriebsvermögen deklariert wurden. In der Folge nahm der Kt AR im Zuge der Veranlagungsverfügung die interkantonale Steuerausscheidung vor. Im Kt SG reichte das Ehepaar C weder für die Steuerperiode 2006 noch für die folgenden Veranlagungsperioden eine Steuererklärung ein.

Im Rahmen der Veranlagung für die Steuerperiode 2009 gelangte der Kt AR an das KStA SG. Dieses wurde in der Folge auf die unterlassenen Veranlagungen betreffend die Steuerperioden 2006 - 2008 aufmerksam und veranlagte mit Verfügung vom 29. Dezember 2011 die Kantons- und Gemeindesteuer für das Einkommen und Vermögen aus der selbständigen Anwaltstätigkeit des Ehemanns in der Steuerperiode 2006. Die Veranlagungsverfügung ging dem Ehepaar C. anfangs Januar...

iusNet StR 22.03.2019

 

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