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wirtschaftliche Zugehörigkeit

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine Immobiliengesellschaft mit Kapitalanlageliegenschaften in verschiedenen Kantonen, erzielte in einem reinen Liegenschaftskanton einen Verlust. Dabei hatte sich das Bundesgericht damit zu befassen, in welchem Kanton dieser Verlust zuerst mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen ist.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 22.12.2021

Verlustverrechnung bei Immobiliengesellschaften

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei Immobiliengesellschaften sind Verluste zuerst in dem Kanton mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen, in dem sie entstanden sind. In zweiter Linie hat die Verlustverrechnung am Hauptsteuerdomizil zu erfolgen. Erst wenn auch am Hauptsteuerdomizil die Verluste nicht vollständig mit steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können, müssen die Liegenschaftskantone diese Verluste übernehmen.
iusNet StR 22.12.2021

Internationale Steuerausscheidung: Verlegung der Schulden und Schuldzinsen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die in Deutschland ansässige Steuerpflichtige ist Eigentümerin zweier Liegenschaften im Kt ZH. Sie ist der Ansicht, die quotenmässige Verlegung der Schulden nach Lage der Aktiven widerspreche dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das BGr hält fest, dass die Kantone in der Ausgestaltung der internationalen Steuerausscheidung grundsätzlich frei sind. Die Regelung des Kt ZH, wonach die Grundsätze des Verbots der interkantonalen Doppelbesteuerung zur Anwendung gelangen, ist nicht zu beanstanden.
iusNet StR 29.11.2021

Gewichtungsmethode bei der internationalen Steuerausscheidung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das StHG legt fest, dass eine Steuerpflicht in einem anderen Kanton für die gesamte Steuerperiode besteht, auch wenn sie im Laufe des Jahres begründet wird und für diesen Fall der Wert der Vermögensobjekte im Verhältnis der Dauer der Zugehörigkeit vermindert wird (Art. 4b StHG). Diese Gewichtungsmethode ist auch im internationalen Verhältnis anwendbar, auch wenn sich dies nicht aus dem Wortlaut von Art. 4b StHG ergibt.
iusNet StR 25.01.2021

Keine Nachsteuer bei Kenntnis der relevanten Faktoren im Zeitpunkt der Veranlagungsverfügung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Hat die Steuerverwaltung aufgrund der durch den Wohnsitzkanton vorgenommenen Steuerausscheidung Kenntnis von den relevanten Steuerfaktoren erhalten, die in ihrem Kanton aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, kann sie nach Ablauf der Veranlagungsverjährung die unterlassene Besteuerung nicht im Nachsteuerverfahren nachholen. Die kantonale Praxis, wonach eine Information erst ein Jahr nach Eintreffen als aktenkundig gilt, ist mit dem StHG nicht vereinbar.
iusNet StR 22.03.2019