Bei unbegrenzter Steuerpflicht in der Schweiz ist es nicht willkürlich, für die Vermögensausscheidung die Grundsätze der interkantonalen Ausscheidung auf internationale Sachverhalte anzuwenden. Insbesondere kann nach dem Erwerb einer ausländischen Liegenschaft die Gewichtungsmethode angewendet werden, konkret im Verhältnis CH - USA.